Die FOM ist der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) formuliert die FOM die wesentlichen Bestandteile der Praxis in Leitlinien und Regeln, denen alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule verpflichtet sind.

» Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

» Leitlinien Forschungsdatenmanagement

» Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten (aktueller Stand: April 2022)

In Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens können sich Mitglieder und Angehörige der FOM Hochschule an eine Ombudsperson wenden. Die Funktion der Ombudsperson der FOM hat kommissarisch der Prorektor Forschung Prof. Dr. Thomas Heupel übernommen.

  • Kontaktaufnahme: ombudsperson@fom.de
    Sie können sich außerdem postalisch an die “Ombudsperson der FOM” wenden

  • Anonyme Kontaktaufnahme: Die anonyme Kontaktaufnahme ist auf dem Postweg möglich. Bitte adressieren Sie Ihr Anliegen in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis “vertraulich” an die Ombudsperson. Dieser Umschlag wird per Hauspost an die Ombudsperson weitergeleitet. Gegebenenfalls können Sie diese Post am Empfang der Studienzentren versenden.


Für Rückfragen steht das Prorektorat Forschung (prorektorat_forschung@fom.de) zur Verfügung.