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Neue Regeln, klare Haltung

So sichert die FOM wissenschaftliche Qualität

Die Forschungsfreiheit ist in Deutschland grundrechtlich geschützt. Diese Freiheit bedeutet aber nicht, dass Forschungsprozesse ohne Regeln ablaufen. Wissenschaft lebt von Transparenz, Verantwortung und Qualität. Um die Qualität wissenschaftlicher Arbeit zu sichern, legt die wissenschaftliche Community gemeinsame Regeln und Standards für gute wissenschaftliche Praxis fest. Hochschulen beziehen sich auf diese und formulieren eigene Leitlinien, die den Rahmen für Forschung an ihrer Institution bilden. Damit bekennen sie sich zu den grundlegenden Prinzipien verantwortungsvoller Forschung im deutschen Wissenschaftsraum.

15.08.2025
Prof. Dr. Thomas Heupel (oben rechts) mit Prof. Dr. Mira Fauth-Bühler (oben links) und Prof. Dr. habil. Thomas Kantermann (unten), Ombudspersonen der FOM Hochschule | © Mike Henning/FOM, Tim Stender/FOM
Prof. Dr. Thomas Heupel (oben rechts) mit Prof. Dr. Mira Fauth-Bühler (oben links) und Prof. Dr. habil. Thomas Kantermann (unten), Ombudspersonen der FOM Hochschule | © Mike Henning/FOM, Tim Stender/FOM

Neue Ordnung zur guten wissenschaftlichen Praxis an der FOM

Damit Forschung an der FOM Hochschule höchsten Standards genügt, haben auch wir bereits im April 2022 eigene Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis formuliert. In enger Abstimmung mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurden diese nun überarbeitet und erweitert. Aus diesem Anlass lud Prorektor Forschung der FOM Prof. Dr. Thomas Heupel die Ombudspersonen der Hochschule zu einem Interview ein: Prof. Dr. habil. Thomas Kantermann und Prof. Dr. Mira Fauth-Bühler.

Frau Professorin Fauth-Bühler, Herr Professor Kantermann – Sie haben an der FOM die Funktion der Ombudspersonen inne. Welche Aufgaben erfüllen Ombudspersonen an einer Hochschule?

Prof. Dr. Mira Fauth-Bühler: Die Ombudspersonen unterstützen Forschende und Lehrende der FOM bei der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis. Wenn sich im Zuge von Forschungsprozessen Unsicherheiten in Bezug auf entsprechende Fragen ergeben, stehen wir als Ansprechpersonen zur Verfügung. Außerdem nehmen wir Meldungen wissenschaftlichen Fehlverhaltens entgehen, prüfen diese und vermitteln im Konfliktfall. Die Ombudspersonen dienen also als neutrale Instanzen, an die sich jeder und jede Angehörige der Hochschule bei Fragen und Verdachtsfällen wenden kann.