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Whistleblowing in Unternehmen jetzt vereinfacht

Hinweisgeberschutzgesetz regelt nicht alles – doch FOM Rechtswissenschaftler schließen die Lücken

Einer, der nicht wegschauen wollte“, titelte 2007 die Tageszeitung taz. Es ging damals um den Lkw-Fahrer Miroslav Strecker, dem ein Missstand auffiel, der daraufhin die Polizei rief und damit einen bundesweiten Gammelfleischskandal aufdeckte. So mutig sind nicht alle Mitarbeitenden in Unternehmen. Angst vor negativen Folgen wie Mobbing, Erpressung oder Kündigung schreckt ab. Das im Juli 2023 verabschiedete Hinweisschutzgebergesetz (HinSchG), soll diese Angst nehmen, indem es Hinweisgebende, sogenannte Whistleblowerinnen und Whistleblower, schützt.

05.12.2023

Unternehmen ab Dezember 2023 verpflichtet, Meldestellen für Verstöße einzurichten

Laut diesem Gesetz sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden verpflichtet, interne Meldestellen für Verstöße einzurichten und diese – sowie externe Meldestellen, wie beispielsweise die des Bundes beim Bundesamt für Justiz – gegenüber den Mitarbeitenden zu kommunizieren. Tun sie dies bis zum 01. Dezember 2023 nicht, drohen ihnen ...

 » Weiterlesen im Wissenschaftsblog der FOM Hochschule ...

Whistleblowing im Treppenhaus | © Henry Schmitt – stock.adobe.com