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Interview zum Rechtsstreit der Politikerin Renate Künast mit Facebook

„Die BVerfG-Entscheidung ist ein wichtiges Signal für Rechtsprechung und Gesellschaft“

Im Prozess der Bundespolitikerin Renate Künast gegen Facebook um die Herausgabe von Nutzerdaten hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Entscheidung getroffen, die eine wichtige Trendwende auch für künftige Urteile einleitet. Warum dies so ist und inwiefern das auch Auswirkungen auf die Gesellschaft hat, beschreibt Prof. Dr. Franz-Alois Fischer, Dozent für Öffentliches Recht an der FOM Hochschule in München, im Interview.

03.02.2022 | München

Herr Prof. Fischer, worum ging es konkret bei der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Franz-Alois Fischer: Die Politikerin Renate Künast war von Nutzern des sozialen Netzwerks Facebook massiv und übel beleidigt worden, forderte daraufhin von Facebook gerichtlich die Offenlegung derjenigen, die hinter diesen Accounts stecken. In unteren Instanzen wurde ihr das Auskunftsrecht zum Teil verwehrt, weil die Meinungsfreiheit in diesen Fällen über das Persönlichkeitsrecht gestellt wurde.

Für juristische Laien sind solche Urteile schwer nachvollziehbar. Warum haben Gerichte so entschieden?

Franz-Alois Fischer: Die freie Meinungsäußerung ist ein sehr hohes Gut, sie darf im juristischen Sinne aber keine so genannte Schmähkritik sein. Das bedeutet, dass die Aussagen eindeutig zur Diffamierung einer anderen Person getroffen werden. Bei den Beleidigungen im Fall von Frau Künast haben die Richter nicht alle Posts als Schmähkritik beurteilt.

Warum hat das BVerfG jetzt anders darüber entschieden?

Franz-Alois Fischer: Die Bundesrichter geben hier der Verletzung der Persönlichkeitsrechte, also der persönlichen Ehre, ein größeres Gewicht als der freien Meinungsäußerung. Deshalb geht das Verfahren jetzt zurück an die Gerichte und muss vor diesem Hintergrund erneut verhandelt werden. Für künftige Urteile hat das eine enorme Strahlkraft.

Welche Auswirkungen erwarten Sie?

Franz-Alois Fischer: Die Entscheidung des BVerfG justiert die Gewichtung zweier im Grundgesetz verankerten Rechte neu und wird damit auch Auswirkungen auf das Zivilrecht und auf unsere Gesellschaft insgesamt haben. Insbesondere im Hinblick auf die sozialen Netzwerke, in denen öffentlich und teils ungefiltert immer noch Hetze und Beleidigungen gepostet werden.

Prof. Dr. Franz-Alois Fischer ist Rechtsanwalt und lehrt Öffentliches Recht an der FOM Hochschule in München. Er ist kooptierter Wissenschaftler im KompetenzCentrum Wirtschaftsrecht der FOM. Foto: Tom Schulte / FOM

Erwarten Sie, dass die Politik auf diese Entwicklung reagiert und neue Gesetze beschließt oder bestehende ergänzt?

Franz-Alois Fischer: Mit Blick auf Hatespeech im Netz würde ich mir das wünschen. Aber das ist ein heißes Thema und ich gehe nicht davon aus, dass die Politik hier in naher Zukunft tätig wird. Die Justiz ist ja entsprechend aufgestellt, um das zu regeln. Und selbst Gesetze aus früherer Zeit, wie unser Grundgesetz, bieten gute Grundlagen für die Bewertung auch neuer gesellschaftlicher Strömungen. Bei dem Vorgehen und den Entwicklungen großer Tech-Konzerne wären Regulierungen sicher ebenso sinnvoll, aber diese müssten dann europaweit oder sogar weltweit geregelt werden.

Herr Prof. Fischer, vielen Dank für Ihre Einschätzung!

Das Interview führte Silke Fortmann