• FOM
  • 2019
  • Mai
  • KI-Grundlagenforschung zu Voraussetzungen, ab denen einer intelligenten Maschine eine eigene Rechtspersönlichkeit zuzubilligen ist
20.05.2019

KI-Grundlagenforschung

Ab wann ist einer intelligenten Maschine eine eigene Rechtspersönlichkeit zuzubilligen?

Ethische und juristische Aspekte der künstlichen Intelligenz (KI) waren das zentrale Thema der 12. Mannheimer Gespräche, die im März am FOM Hochschulzentrum Mannheim stattfanden. Gastgeber war das KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht (KCW) der Hochschule.

Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer, kooptierter Wissenschaftler am KCW
Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer, kooptierter Wissenschaftler am KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht der FOM Hochschule Foto: FOM)

Vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung von Maschinen mit KI wurde gezeigt und zur Diskussion gestellt, dass Menschen mit neuen ethischen Konflikten konfrontiert werden und dass ab einer gewissen Schwelle diese Maschinen auch den Charakter von rechtlich selbständigen Individuen mit eigenen Rechten und Pflichten – in Form einer elektronischen Person – haben werden.

Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer, kooptierter Wissenschaftler am KCW, wissenschaftlicher Studienleiter und Hochschullehrer im Bereich Wirtschaftsrecht an der FOM in Karlsruhe und Mannheim, referierte zum Thema „Die elektronische Person als juristische Konsequenz der Entwicklung intelligenter Maschinen“. Dies war die erste öffentliche Vorstellung seines gegenwärtigen Forschungsthemas, eines Beitrags zur Grundlagenforschung. Dabei handelt es sich um die Weiterentwicklung der von ihm betreuten Bachelorarbeit von Robert Reeck LL.B.

„Denkt man die rasante Entwicklung der KI zu Ende, kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, dass sie eines Tages zur Schaffung von Maschinen mit so hoher Intelligenz führt, dass diese auch eigene Rechte und Pflichten haben müssen. Bereits 2017 postulierte das Europäische Parlament für diesen Fall eine elektronische Person“, so Fischer, der Abgrenzungskriterien entwickelt hat, Voraussetzungen – gewissermaßen eine Schwelle („Fischer/Reecksche Schwelle“) – ab welchen einer intelligenten Maschine eine eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne einer elektronischen Person zuzubilligen ist.

Im Diskurs wurden berechtigte Zweifel geäußert, ob die Menschheit angesichts der ethischen Konflikte überhaupt „reif“ sei für solche Maschinen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Hier erfolgte schließlich doch ein Konsens dahingehend, dass nach allgemeiner Erfahrung mit der technologischen Entwicklung der letzten 150 Jahre das, was technisch möglich ist, in der Regel auch konstruiert wird.

„Die Tragweite der derzeitigen Entwicklung im Bereich KI kann der Mensch weder in ethischer noch juristischer Hinsicht abschätzen“, resümiert Fischer. Die rund 50 Teilnehmenden aus Wissenschaft und Wirtschaft diskutierten das Thema angeregt.

Der zweite Vortrag der Veranstaltung kam von Prof. Dr. Jörg Kopecz, der an der FOM in Bonn und Mannheim Wirtschaftsethik lehrt. Somit sprach er zu den ethischen Aspekten der KI. Ein Interview mit ihm zum Thema künstliche Intelligenz kann hier nachgelesen werden.